AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von miramedi.de
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Geltungsbereich
Miramedi.de erbringt alle seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) Die AGB werden mit Abschluss eines Vertrages vom Kunden beziehungsweise Geschäftspartner anerkannt. Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbestimmungen. Miramedi.de ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Eine Änderung hat auf bestehende Verträge keine Wirkung. Darüber hinaus besteht das Recht, Verträge durch Erklärung an einen anderen Auftragnehmer oder Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dieser sich für die Erbringung der geschuldeten Leistungen verbürgt. Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde und die Geschäftsbeziehungen zwischen Kursleiter & Kursteilnehmer bzw. bei der Vermietung von Kursräumen als Praxisinhaber. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten. Auch als Kursleiter & Praxisinhaber besteht diese Möglichkeit gegenüber Dritten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages / Vertragsabschluss / Leistungen / Vertragserfüllung
Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Nach erfolgreicher Terminvereinbarung erfolgt in der Praxis ein ausführliches Vorgespräch. Auf dieser Basis entscheiden Sie und auch ich, ob und welche Form der Zusammenarbeit sinnvoll erscheint. Daraufhin legen wir einen Verlaufsplan sowie die geeignete Methode fest. Die komplette Therapie oder Beratung ist natürlich individuell und kann deshalb zwischen einer und mehreren Sitzungen variieren. Mit der Anmeldung / Buchung durch den Kunden / Geschäftspartner und einer Bestätigung durch miramedi.de gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen. Die Anmeldung für einen Kurs kann schriftlich, mündlich, per Fax, per Mail oder per Internet erfolgen. Die Bestätigung durch den Veranstalter erfolgt ausschließlich schriftlich oder per e.-Mail. Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Kurses / Gutscheins. Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt sind soweit gestattet, insofern sie die grundlegende Zielstellung nicht erheblich verfehlen. Verträge werden in den vereinbarten Leistungsumfang fest abgeschlossen. Die Leistungserbringung ist durch den Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, spätestens zwölf Wochen nach dessen Erteilung zu beginnen. Bei nachgewiesener Krankheit verlängert sich die Frist um diesen Zeitraum. Gutscheine sind ausschließlich für die ausgestellten Personen gültig. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen. Die Kurse werden von Sportlehrern, Sport-oder Physiotherapeuten oder sonstigen fachlich ausgebildeten Trainern gehalten. miramedi.de behält sich das Recht vor, sein Team jederzeit zu ändern. Ein Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Trainer, solange dieser die geforderten Qualtitätskriterien erfüllt. Bei Krankheit oder sonstigem Ausfall des Trainers kann der Kurs verschoben werden. Für entfallene Kurszeiten wird spätestens vier Wochen später ein Ausweichtermin angeboten, ein weiterer Anspruch des Kursteilnehmers wird ausgeschlossen. Die Teilnahmeberechtigung ist an Dritte nicht übertragbar. Wird ein Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht angetroffen, entfällt dessen Anspruch auf die während dieser Zeit vorgesehen Leistungen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten / Kursteilnehmers
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert. Der Vertragspartner bestätigt, dass er die im Fragebogen oder in der Kursanmeldung genannten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hat und keine kursbeeinträchtigen Erkrankungen vorenthalten wurden. Sollten während des Kurses Beschwerden auftreten, ist sofort der verantwortliche Trainer zu informieren bzw. das Training abzubrechen.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie / Kursleiters / Praxisinhabers
Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung. Die Durchführung des Unterrichts beziehungsweise die Erbringung der Leistungen aus dem Gutschein setzt die vollständige Bezahlung des vereinbarten Entgelts voraus. Gutscheine erhalten erst durch Ihre Bezahlung Ihre Gültigkeit. Zahlungen erfolgen, wenn nicht anderes vereinbart ist, gegen Rechnung oder in Bar. Bei Rückbuchungen oder verspäteten Zahlungen wird die Gebühr ( mind. jedoch 5,- EUR ) dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei der Vermietung von Kursräumen ist die gesamte Miete spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn an den Praxisinhaber zu zahlen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang ist der Praxisinhaber berechtigt die reservierte Kurszeit zu streichen oder an Dritte weiterzugeben. Unabhängig davon ob die Räumlichkeiten weitervermietet werden oder nicht, ist dann ein Ausfallbetrag in Höhe von 50 % der Miete zu zahlen.
§ 5 Kündigung / Terminabsagen
Eine Kündigung bestehende Verträge ist grundsätzlich möglich. Die Stornierung eines Vertrages ist bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei. Vom 13. Tag bis 7 Tage vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr pauschal 50 % der vereinbarten Kursgebühr / Miete. Ein späterer Rücktritt ist nur möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer/ Ersatzmieter benannt wird. Ansonsten ist die volle Kursgebühr / Miete durch den Teilnehmer auch bei Nichtteilnahme zu entrichten. Der Rücktritt von der Kursteilnahme muss schriftlich oder per e.-Mail erfolgen. Verträge aus dem Verkauf von Gutscheinen bleiben von dieser Regelung ausgenommen und können nicht gekündigt werden. Sollten Sie einen vereinbarten Termin beim Heilpraktiker für Psychotherapie nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie herzlich um rechtzeitige Absage bis 48 Stunden vorher. Wenn Sie erst innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, müssen wir Ihnen 50 % der üblichen Gebühr in Rechnung stellen. Wenn Sie gar nicht absagen und den Termin nicht wahrnehmen, sind wir gezwungen, Ihnen 75 % der üblichen Gebühr zu berechnen.
§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung
Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
§ 8 Haftung
Sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Sachbeschädigungen in der Einrichtung und an den Trainingsgeräten oder sonstigen Gebrauchsgütern werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung akzeptiert jeder Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Verletzungen und Schäden aller Art, die durch die Teilnahme am Kurs entstehen können. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird ebenfalls nicht übernommen.
§ 9 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Greifswald. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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