Psychotherapie - Angebote
Wir arbeiten insbesondere gern an ...
Schlafstörungen, Tinnitus, Panikstörungen, Rauchentwöhnung, Gewichtsreduktion. Stress & Burnoutsymptomen, Zwängen, Aktivierung von Selbstheilungskräften, Angststörungen, Essstörungen / Phobien, Schmerzempfindungsstörungen, innere Unruhe, Selbstvertrauen aufbauen, Vorbereitung auf wichtige Ereignisse, allen psychosomatischen Symptomen, mentale Prüfungsvorbereitung, Hautproblemen, Probleme in Familien und Partnerschaften, Sexualproblemen uva.
- kognitive Verhaltenstherapie
- Entspannungstraining
- Med. Hypnose
- Psych. Beratung / Coaching
- Praxisgebühren
kognitive Verhaltenstherapie
Technik die auf die Veränderung des Verhaltens beruht. Wir benutzen wir hier die bewusste Steuerung der Warnehmung von Umgebungsreizen und Körperwahrnehmungen zur positiven Konditionierung. Verhalten ist immer ein Ergebnis von Lern- und Bewertungsergebnissen. Also ist es um Verhalten zu verändern, nicht unbedigt notwendig, Ursachen für das Problem genau zu erkunden. Somit liegt der Schwerpunkt auf beobachtbarem Verhalten und dessen Veränderung. Verhaltensweisen / Automatismen können erlernt und auch wieder verlernt werden. Bereits in den ersten 6-8 Sitzungen sollten wir dann eine Verbesserung ihrer Problematik um ca. 50-70 % erreichen.
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individuelles Entspannungstraining
Es gibt einige Gründe für ein individuelles Entspannungstraining. Sie können es sich nicht vorstellen, ein Entspannunsverfahren in der Gruppe zu erlernen oder können es sich zeitlich nicht einrichten. Unser individuelles Entspannungstraining orientiert sich ausschließlich an Ihren Vorraussetzungen und wird in jeder Sitzung ein kleines Stück weiter individuell angepasst. So kommen Sie meist bereits innerhalb von 3-5 Sitzungen zu überraschenden Erfolgen.
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Hypnose in Greifswald
In manchen Situationen bietet es sich an, den Patienten zu zeigen ,dass es noch Möglichkeiten zur Veränderung gibt. Dafür ist die therapeutische Hypnose ausgezeichnet geeignet. Innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums sind so überraschende Erfahrungen möglich. Ich führe Sie dabei sanft in eine leichte bis mittlere Trance. Nach dem Eintritt von ersten Erfolgen bringen ich Ihnen bei, diese auch selbst herbeizuführen. Bereits in den ersten 5-6 Sitzungen sollten wir dann eine Verbesserung ihrer Problematik um ca. 50-70 % erreichen. Typische Beispiele sind Angst- und Panikstörungen, psychosomatische Probleme, Rauchen und Gewichtsproblematiken.
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Psychologische Beratung / Coaching
Mit der einfühlsamen und zielgerichteten Begleitung durch einen Coach können Sie positive Veränderungen in Ihrem Leben bewirken. Lernen Sie Ihre und andere Grenzen erkennen und setzen. Lernen Sie eine achtsame Kommunikation in Familie und Beruf. Lernen Sie Ihre Ziele zu finden und zu realisieren. Endecken Sie Ihr vollen Potential und gestalten Sie sich eine erfüllte Zukunft durch ein individuelles Coaching mit Dr. Anna Mroz
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Gebührenübersicht 2025/26
Leistung | Dauer | Normaltarif | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Erstgespräch | 50 Min. | 99,00 € | Termin buchen |
Einzeltherapie | 50 Min. | 119,00 € | nach Erstgespräch |
Haus- & Klinikbesuch | 50 Min. | 159,00 € | nach Absprache |
Präventionskurs | 8x 60 Min. | 120,00 € | lt. Angebot |
Die Gebühren gelten für Psychotherapie- & Hypnosesitzungen bei Steffen Jenning.
Die Gebühren der anderen Therapeuten in der Praxis können davon abweichen. Diese erfahren Sie durch eine persönliche Anfrage oder im Erstgespräch.
Erstattung PKV
Private Krankenversicherungen (PKV)
Viele private Krankenversicherungen übernehmen anteilig die Kosten für einer Heilpraktiker für Psychotherapie. Sie sollten sich aber auf jeden Fall vor Beginn der Therapie nach den individuellen Richtlinien Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme erkundigen oder diese in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen, und einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme vorlegen.
Zusatzversicherungen
Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen sind, abhängig von Faktoren wie Geschlecht und Eintrittsalter, für einen relativ geringen Monatsbeitrag ( ca. 25,- EUR ) zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden oder ob Sie eine Wartezeit (meist 3-6 Monate) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt.
Gesetzliche Krankenversicherung
NEU: Möglichkeit für der Übernahme für ca. 5 Einzelsitzungen bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten zur Überbrückung von Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen ( GKV )
Patienten haben einen Rechtsanspruch auf eine erreichbare psychotherapeutische Versorgung
Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es, gemessen am Bedarf, nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne Weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.
Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung durch die gesetzlichen Kassen:
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung), aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse Ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Quelle: http://www.bdp-verband.org/ psychologie/psytherapie.shtml
Obwohl die notwendige Vorgehensweise hier klar aufgezeigt worden ist, erfahren wir gerade in letzter Zeit häufiger, dass Patienten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche an die gesetzlichen Krankenkassen haben. Hier können wir die Patienten hilfreich unterstützen, indem wir sie über folgende Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile aufklären:
Grundlegend sind die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97). Von den obersten Sozialrichtern wurden damals die Bedingungen genannt, nach denen eine außervertragliche Kostenübernahme gemäß den Bestimmungen des SGB V für psychotherapeutische Leistungen möglich ist.
1. Notwendigkeitsbescheinigung
Der Antrag des Versicherten auf die Durchführung einer Psychotherapie muss durch einen zur Vertragsbehandlung berechtigten Behandler (z. B. durch einen Facharzt) befürwortet werden. Darauf muss die Diagnose vermerkt sein (entspr. dem ICD-10) mit dem Hinweis, dass es sich um eine Krankheit im Sinne des SGB V handelt, die der Behandlung bedarf.
2. Psychotherapieverfahren
Auch für Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung dürfen nur Psychotherapieverfahren zur Anwendung kommen, die prinzipiell zugelassen sind, konkret: nur psychoanalytische, tiefenpsychologische oder verhaltenstherapeutische Verfahren. Die Durchführung anderer Verfahren kann der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei seiner Prüfung des Erstattungsantrags ablehnen.
Es ist jedoch nicht Aufgabe des MDK, die generelle Qualifikation des Behandlers zu prüfen und – was neuerdings hier und da geschehen sein soll – Heilpraktiker für Psychotherapie generell auszuschließen und nur noch approbierte Therapeuten (ohne eigenen Kassensitz) für die Kostenerstattung zuzulassen.
3. Mangelnde Verfügbarkeit
Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung dürfen nur vergütet werden, wenn ein zugelassener Kassentherapeut nicht zur Verfügung steht. Hier dürfen die Krankenkassen nicht einfach auf Listen von Vertragsbehandlern verweisen. Vielmehr ergibt sich für den Patienten dann ein Anspruch auf außervertragliche Behandlung und Kostenerstattung, wenn er nachweist, dass der nachgefragte Behandlungsplatz nicht zur Verfügung steht. Mehr als drei vergebliche Behandlungsanfragen sind aus fachlichen und menschlichen Gründen (im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung) nicht zumutbar!
4. Zumutbare Wartezeiten
Nach dem o.g. Vergleichsurteil des BSG ist es die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, einen Vertragsbehandler zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht Aufgabe des Patienten, sich einen Behandler zu suchen! – Nun behaupten die Krankenkassen gerne, es gebe ausreichend Behandlungsplätze, man müsse eben nur etwas warten, Wartezeiten seien halt üblich. Hier hat aber das BSG klar festgestellt: Psychotherapie ist häufig eine schnell erforderliche Intervention, so dass behandlungsbedürftige seelische Erkrankungen in aller Regel unverzüglich zu behandeln sind. Deshalb sind Wartefristen länger als sechs Wochen bei Kindern und Jugendlichen und von maximal drei Monaten bei Erwachsenen als unzumutbar abzulehnen!
5. Bescheinigung des Heilpraktikers (Psychotherapie)
In der Praxis hat es sich bewährt, wenn der Patient seinen formlosen Antrag bei seiner Krankenkasse auf Kostenerstattung für eine Psychotherapie ergänzt durch die schon erwähnte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, eine Zusammenstellung seiner vergeblichen Bemühungen bei Vertragsbehandlern sowie eine Bescheinigung von uns, in der wir als Behandler bestätigen, . dass die psychotherapeutische Behandlung der psychischen Erkrankung oder Störung mit Krankheitswert in unserer Praxis sofort begonnen werden kann
. und dass wir mit einem Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie) arbeiten werden. Dazu sollten dann nähere Angaben über Art und Umfang der geplanten Behandlung, die veranschlagte Zahl der Sitzungen sowie das Honorar pro Sitzung erfolgen.Die Krankenkasse ist verpflichtet, über den Antrag des Patienten zu entscheiden, wobei gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann.